* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
Olaf Hübner
Versicherungsfachmann (BWV) Finanzanlagenfachmann (IHK)
Tel: 040/85500341
Mobil: 0163/8901282